Brandschutzschulungen
Brandschutzschulungen nach ASR A 2.3 in Ihrem Unternehmen / Ihrer Praxis
- Erfahren Sie, welche Brandschutzmaßnahmen Brände bereits im Vorfeld verhindern können.
- Wenden Sie alle Maßnahmen im Brandfall richtig an.
- Gesetzliche Vorschriften zum Brandschutz kennen und verstehen.
- Gefahrenpotentiale und präventive Brandschutzmaßnahmen kennenlernen.
Die Brandschutzschulung muss laut der UVV VBG 1 (BGAV1) im Rahmen der Unterweisung „Verhalten im Brandfall“ einmal jährlich erfolgen. Hier kommen § 4, § 22, § 12 des Arbeitsschutzgesetzes zur Wirkung.
Fordern Sie noch heute ein kostenloses Angebot für Ihre Brandschutzschulung an.
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