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Brandschutzhelfer/-in – Ausbildung

Ein(e) Brandschutzhelfer/in ist eine – meist von mehreren Personen – innerhalb eines Unternehmens, die von dem Arbeitgeber benannt wird, im im Brandfall bestimmte, festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen.

Diese(r) kann dazu mit den ebenfalls vom Arbeitgeber zu benennenden betrieblichen Ersthelfern und Evakuierungshelfern zusammenarbeiten. Diese werden gemäß § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes, der „Technische Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)“ und der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ ernannt.

Gemäß der Arbeitsschutzrichtlinie A2.2 umfasst die Ausbildung zum Brandschutzhelfer unter anderem die Vermittlung von Kenntnissen, die im Brandfall notwendig sind. Dies sind die Verhaltensweisen im Brandfall, Gefahren durch Brände, die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes sowie der betrieblichen Brandschutzorganisation. Darüber hinaus erlernen die Brandschutzhelfer den Einsatz von Brandschutzeinrichtungen und üben den Einsatz eines Handfeuerlöschers an einem Brandsimulator.

Sie erhalten von uns die Ausbildung zum Brandschutzhelfer zur Erfüllung folgender Richtlinien und Gesetze:

  • Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 ( ASR2.2)
  • § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) §22 Abs. 2. „Notfallmaßnahmen.

Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Telefon: 04384 59282-24
E-Mail: schulungen@roennau-feuerschutz.de

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